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OLG Nürnberg (11 UF 3161/93) | Datum: 22.02.1994
Der am 10.04.1985 geborene Beklagte ist das eheliche Kind aus der rechtskräftig geschiedenen Ehe der Klägerin und des gesetzlichen Vertreters des Beklagten. Die elterliche Sorge ist dem Vater übertragen, bei dem der [...]