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OLG München (12 UF 1034/92) | Datum: 28.10.1992
Die zulässige Berufung des Beklagten (§§ 511 ff ZPO ) ist teilweise begründet. Der Klägerin steht ab 01.06.1992 nur mehr ein monatlicher Trennungsunterhalt von 430.- DM zu. Die Klägerin hat nach § 1361 BGB einen [...]