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OLG Hamm (29 U 196/86) | Datum: 24.03.1987
Die Parteien hatten folgende Vereinbarung getroffen: »Für die Auflösung des eheähnlichen Verhältnisses seitens des (Bekl.) verpflichtet er sich, als Ausgleichsanspruch einen Betrag in Höhe von 40 000 DM der (Kl.) [...]
OLG Hamm (10 UF 361/89) | Datum: 09.02.1990
Nach Ansicht des Senats ist der bekl. Unterhaltsschuldner grundsätzlich zum Ausgleich steuerlicher Nachteile verpflichtet, die der klagenden Unterhaltsgläubigerin infolge ihrer wegen Unterhaltsleistung des Bekl. [...]