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Haben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft viele Jahre (im konkreten Fall 17 Jahre mit drei gemeinsamen Kindern) zusammengelebt und in dieser Zeit einen Wohnbungalow, ein Doppelhaus und eine Hotel-Restaurant gebaut und betrieben, wobei die Frau Alleineigentümerin wurde, der Mann aber weit über das Normalmaß hinaus mitgearbeitet hat, dann ist davon auszugehen, daß über die Existenzsicherung hinaus Vermögen geschaffen werden sollte. Die Auseinandersetzung findet daher nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen statt.
LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 49 NJW 1980, 1530 [...]