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OLG Hamburg (2 W 49/85) | Datum: 26.07.1989
»Der Senat ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht auf die Prüfung beschränkt, ob deutsches Recht verletzt worden ist. Da § 549 ZPO in § 27 Satz 2 FGG nicht in Bezug genommen worden ist, kann die weitere [...]