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OLG Hamburg (8 U 177/00) | Datum: 18.05.2001
'Die Beendigung des Mietverhältnisses kann bei einer Mehrheit von Mietern nur in der Weise erfolgen, dass alle Mieter gemeinschaftlich an der Beendigung mitwirken. Eine Kündigung kann also nur durch Erklärung aller [...]