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1. Der Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steht einem Ehegatten i.S. des § 1608 BGB nicht gleich. 2. Die Tatsache allein, daß das - in Ausbildung befindliche - volljährige Kind mit einem leistungsfähigen Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebt, mindert noch nicht die Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes und führt nicht zum Ausschluß des (Ausbildungs-)Unterhaltsanspruchs gegen die Eltern.
DAVorm 1993, 1131 DRsp I(165)228d FamRZ 1993, 352 NJW 1993, 2880 [...]