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LSG Nordrhein-Westfalen (L 8 LW 9/19) | Datum: 18.05.2020
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 27.11.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]