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LG München II (4 O 5923/89) | Datum: 10.01.1990
c. »Zwischen den Parteien [Partner einer - beendeten - nichtehelichen Lebensgemeinschaft] besteht ein Gemeinschaftsverhältnis i.S. des § 741 BGB durch den Abschluß des Mietvertrages. In der Regel ergibt sich für die [...]