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Heben die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich die Prozesskosten gegeneinander auf, so ist die beklagte Partei verpflichtet, der klagenden Partei die geleisteten Prozesskostenvorschüsse selbst dann zur Hälfte zu erstatten, wenn der beklagten Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
Siehe aber BVerfG - 1 BvR 984/89 - vom 23.6.1999, FamRZ 2000, 474 FamRZ 2000, 496 [...]