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OLG Hamburg (12 WF 148/85 S) | Datum: 01.11.1985
»Nach § 620 c Satz 1 ZPO .. findet [im Verfahren der einstw. Anordnung] die sofortige Beschwerde statt, wenn das FamGer. die elterliche Sorge für gemeinschaftliche Kinder aufgrund mündlicher Verhandlung geregelt hat. [...]