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Haben Eltern bei der Geburt ihres Kindes ihr Einverständnis damit erklärt, daß ihre Religionszugehörigkeit im Geburtenbuch eingetragen wird und widerrufen sie ihr Einverständnis später, dann besteht ein Berichtigungsanspruch analog § 47 PStG, da der Begriff der Unrichtigkeit nicht zwingend in allen Fällen die ursprüngliche Fehlerhaftigkeit einer Angabe voraussetzt.
FamRZ 1997, 1480 NJWE-FER 1997, 175 OLGReport-Frankfurt 1997, 115 StAZ 1997, 210 [...]