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OLG Dresden (3 W 1077/09) | Datum: 20.10.2009
Die Vorlage ist unzulässig. I. In dem im Beschlusseingang bezeichneten (Wohnungs-)Grundbuch sind als Eigentümer die Beteiligte zu 1 und ihr Ehemann als Gesellschafter bürgerlichen Rechts eingetragen. Über das Vermögen [...]