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SchlHOLG (10 WF 156/10) | Datum: 30.08.2010
Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eutin vom 15.07.2010 wird hinsichtlich der Ziffer 4. (Festsetzung des Verfahrenswertes) abgeändert. Der Verfahrenswert wird auf 2.250,- € festgesetzt. Die nach § 59 [...]