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OLG Saarbrücken (6 WF 176/85) | Datum: 17.12.1985
Die Parteien leben in Scheidung. Sie haben zwei Kinder, von denen der Sohn M. beim AntrSt. lebt, der die elterliche Sorge ausübt. Das FamGer. hat mit der.angefochtenen einstw. Anordnung gemaß § 620 Satz 1 Nr. 2 ZPO (i. [...]