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OLG Hamburg (12 UF 78/90) | Datum: 27.07.1990
Bei der Vereinbarung des Abschlusses eines Lebensversicherungsvertrages (auf Kapital- oder Rentenbasis) ist zu beachten, daß der Verpflichtete entweder eine Sicherheitsleistung für die zu erbringenden Prämien oder die [...]