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Das Verlangen eines Zugewinnausgleichs ist dann grob unbillig, wenn die Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft nur ein knappes Jahr gedauert hat, die Ausgleichspflichtige dem Ausgleichsberechtigten innerhalb dieser Zeit drei fabrikneue Pkw's gekauft und schließlich für den gemeinsamen Sohn, der mit einer Hasenscharte und einem Wolfsrachen geboren wurde und daher mehrmals operiert sowie psychiatrisch behandelt werden mußte, erhebliche finanzielle Mehraufwendungen hat.
FamRZ 1973, 657, 658 LSK-FamR/Hülsmann, § 1381 BGB LS 30 [...]