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Nehmen die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen einen Konsumentenkredit auf und leisten beide darauf Zahlungen, so sind sie einander nicht zum Ausgleich verpflichtet, wenn nichts anders vereinbart ist.
LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 62 MDR 1990, 243 NJW 1991, 2573 NJW-RR 1990, 837 [...]