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OLG München (26 UF 1212/84) | Datum: 31.07.1984
(f) '... Die Dauer der Trennung allein - hier 10 Jahre - ist [zwar] nicht ausreichend, um mit ihr die Anwendung der Härteregelung zu begründen, weil nach dem aus dem Wortlaut des § 1587 c Nr. 1 BGB sich ergebenden [...]