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OLG Oldenburg (12 U 26/90) | Datum: 19.06.1990
c. »Grundsätzlich entscheidet in erster Linie der Wille des Verstorbenen über die Art seiner Bestattung und den Ort der letzten Ruhestätte. Nur wenn und soweit ein erkennbarer Wille des Verstorbenen nicht vorliegt, [...]