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OLG Hamburg (12 WF 34/84) | Datum: 15.03.1984
»... Die einstw. Anordnung [durch die das FamGer. in der Ehesache der Parteien den AntrG. verpflichtet hatte, ab 1. 5. 1983 monatlich 1129 DM Unterhalt an die AntrSt. zu zahlen] .. ist nach § 620 f Satz 1 [erste [...]