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OLG Hamburg (2 WF 60/91) | Datum: 10.09.1991
Die Kl. lebt als Schülerin bei ihrer Mutter, das Abitur ist für 1991 vorgesehen. Gegen eine Anwendung von § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB noch über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus spricht hier, daß die Mutter der [...]