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Im Falle einer Unterhaltsbedürftigkeit infolge eigenen sittlichen Verschuldens kommt eine vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nur dann in Frage, wenn die Zubilligung eines der Höhe nach beschränkten Billigkeitsunterhalts ein untragbares Ergebnis wäre.
DRsp I(167)316c FamRZ 1984, 610 LSK-FamR/Hannemann, § 1611 BGB LS 6 [...]