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Enthält eine Auskunftsklage nach § 254 ZPO, mit der eine Auskunft über den Bestand des Endvermögens nach § 1379 BGB begehrt wird, nur die Ankündigung, daß nach Erteilung der Auskunft ein Zahlungsantrag nach § 1378 BGB gestellt werden wird, so unterbricht die Auskunftsklage nicht die Verjährung nach § 209 BGB, weil sie keine echte Stufenklage darstellt.
DRsp I(165)241e (Ls) FamRZ 1996, 678 NJW-RR 1995, 1411 [...]