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LG Aachen (2 O 611/85) | Datum: 26.02.1986
»Eine Beweisaufnahme im PKH-Prüfungsverfahren führt in keinem Fall zu einer endgültigen Erledigung des Rechtsstreits. Die insoweit erhobenen Beweise braucht der Hilfsbedürftige auch im anschließenden Hauptverfahren [...]