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OLG Hamm (5 UF 347/86) | Datum: 20.02.1987
»... Eine Abänderung [des Unterhaltsurteils] ist wegen [§ 323 Abs. 3 ZPO] erst ab 22. 11. 1985 zulässig, dem Zeitpunkt, zu dem die Abänderungsklage rechtshängig geworden ist. Eine Abänderung bereits ab Zustellung des [...]