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OLG Köln (10 UF 105/91) | Datum: 25.11.1991
Der Unterhaltsberechtigte hat Anspruch auf Deckung seines Lebensbedarfs gemäß den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 BGB ). Das Gesetz fordert damit, den Bedarf an den ehelichen Lebensverhältnissen [...]