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BSG (3 RK 41/81) | Datum: 18.08.1982
Hinweise zur Festsetzung des Regelbedarfs: Der Regelbedarf wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in Form einer Rechtsverordnung festgesetzt (§ 1615f Abs. 2 Satz 1 BGB ) und durch [...]