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»Muß der Verlobte wegen der beabsichtigten und alsbald durchgeführten Eheschließung seine Berufstätigkeit - z.B. infolge vorzeitigen Ortswechsels - aufgeben (oder verliert er eine andere alleinige Unterhaltsquelle), so ist der andere Partner sittlich verpflichtet, eine dadurch eintretende Unterhaltsbedürftigkeit zu beseitigen.«
BB 1993, 2296 DRsp I(165)232c (Ls) DStZ 1993, 765 FamRZ 1994, 570 (Ls) NJW 1994, 959 [...]
»Hat das Familiengericht ohne Anhörung der Sorgeberechtigten und ohne Anhängigkeit eines Hauptsacheverfahrens der Sorgeberechtigten durch einstweilige Anordnung das Sorgerecht entzogen und legt es deren Beschwerde ohne Abhilfeprüfung dem Beschwerdegericht vor, so kann das Beschwerdegericht seine Entscheidung auf Aufhebung des Vorlagebeschlusses und Zurückverweisung zum Zwecke der Abhilfeprüfung beschränken.«
DRsp IV(418)286g-h FamRZ 1993, 1342 FamRZ 1993, 1342 (Ls) NJW-RR 1994, 389 [...]