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OVG Hamburg (Bs IV 180/90) | Datum: 25.07.1990
c. »Dem Widerspruch gegen die Festsetzung eines Kostenbeitrages nach § 11 Abs. 2 [Hmb] AGJWG i. V. m. § 81 JWG [ab. 1. 1. 1991: § 91 KJHG] kommt grundsätzlich gemäß § 80 Abs. 1 VwGO [VerwGO] aufschiebende Wirkung zu. [...]
OVG Hamburg (Bf IV 3/97) | Datum: 23.04.1999
Die Klägerinnen begehren die Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes ohne Anrechnung von Kindergeld als Einkommen. Die 1964 geborene Klägerin zu 1) bezog im hier [...]
OVG Hamburg (Bs IV 74/95) | Datum: 12.06.1995
Die zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die Antragsgegnerin zu Recht im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller - einem 1992 ohne Begleitung in das Bundesgebiet [...]
OVG Hamburg (Bs IV 21/95) | Datum: 05.04.1995
I. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung ihres (vorläufigen) Betreuers muß ohne Erfolg bleiben. In gerichtlichen Verfahren, in denen - wie hier [...]
OVG Hamburg (Bs IV 337/96) | Datum: 07.11.1996
Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin hat Erfolg. Zu Unrecht hat das Verwaltungsgericht die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Erwerb von [...]
OVG Hamburg (Bs IV 13/96) | Datum: 24.01.1996
I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der Antragsteller hat glaubhaft gemacht, daß er Anspruch auf ergänzende laufende Hilfe zum Lebensunterhalt sowie auf die begehrte Bekleidungspauschale hat. Insoweit [...]
OVG Hamburg (Bs IV 92/90) | Datum: 22.03.1990
Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Auch mit dem Beschwerdevorbringen werden die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht glaubhaft gemacht (§ 123 Abs. 1 und 3 VwGO , § [...]
OVG Hamburg (Bs IV 307/91) | Datum: 19.11.1991
Die Beschwerde, mit der die Antragsgegnerin die Aufhebung der vom Verwaltungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnung als von Anfang an ungerechtfertigt erstrebt, ist zulässig. Daß die Antragsgegnerin entsprechend [...]