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OLG Rostock (4 W 81/95) | Datum: 10.06.1996
Die statthafte sofortige Beschwerde (§ 494 a Abs. 2 Satz 3 ZPO ) ist zulässig insbesondere fristgerecht erhoben. Sie hat auch in der Sache Erfolg. Zwar bestimmt § 494 a Abs. 1 ZPO , daß dem Antragsteller die dem [...]