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OLG Oldenburg (13 W 9/14) | Datum: 25.07.2014
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Aurich vom 26. März 2014 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Zivilgerichten ist unzulässig. Der [...]