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OLG München (3 U 2190/96) | Datum: 09.10.1996
Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Die Kläger haben gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Zahlung des der Höhe nach unstreitigen Betrages aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB . [...]