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Auch wenn der Unterhaltsschuldner seiner Unterhaltspflicht freiwillig nachkommt, hat das minderjährige Kind einen Anspruch auf Titulierung seiner Unterhaltsforderung Der Unterhaltsschuldner gibt Anlaß zur Klageerhebung im Sinne von § 93 ZPO wenn er seine Mitarbeit an der Errichtung eines gebührenfreien Unterhaltstitels durch das Jugendamt ( oder Amtsnotar ) verweigert.
DAVorm 1979, 598 DRsp IV(409)176 FamRZ 1979, 630 Justiz 1979, 265 MDR 1979, 677 NJW 1979, 1464 [...]