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OLG Köln (19 U 146/95) | Datum: 02.02.1996
Die zulässige Berufung der Klägerin ist nicht begründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf den Restkaufpreis von 29.900,00 DM, weil sie dem Beklagten das geschuldete Shimadzu-Osteoporoseprogramm nicht vorbehaltlos [...]