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OLG Hamburg (12 WF 176/88) | Datum: 24.11.1988
»[Die Unanfechtbarkeit eines Beschlusses, durch den die Zwangsvollstreckung gemäß § 769 ZPO eingestellt wird,] folgt aus § 567 Abs. 1 ZPO . Nach dieser Vorschrift findet die Beschwerde, wenn das Gesetz sie nicht [...]