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OLG Frankfurt/Main (5 WF 107/15) | Datum: 28.04.2015
Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die angeordnete Ratenzahlung entfällt. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet. Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG , 127 Abs. 2 , 567 ff. ZPO zulässige [...]