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1. Es besteht kein Erfahrungssatz, dass ein 49jähriger Kraftfahrer, der seit mehreren Jahren arbeitslos ist und in dieser Zeit mehrere Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen hat, keine realen Chancen auf dem Arbeitsmarkt mehr habe. 2. Ein Unterhaltspflichtiger ist in einer solchen Situation nicht von der Obliegenheit entbunden, sich intensiv gegebenenfalls auch außerhalb von Sachsen um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen.
EzFamR aktuell 1999, 375 OLGR-Dresden 2000, 53 OLGReport-Dresden 2000, 53 [...]