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LSG Berlin-Brandenburg (L 2 SF 159/09) | Datum: 03.05.2010
Die Entschädigung der Antragstellerin für die Wahrnehmung des Untersuchungstermins bei Prof. Dr. W am 28. Mai 2009 wird auf insgesamt 106,00 € festgesetzt. Die Antragstellerin begehrt für die Zeit der Teilnahme an der [...]