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Ein nichtehelicher Partner genießt gegen eine gewaltsame Vertreibung Besitzschutz gem §§ 861, 866 BGB. Außerdem ist auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft die Vorschrift des § 1361b BGB über die Benutzung der Ehewohnung entsprechend anzuwenden.
LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 43 NJW-RR 1991, 834 [...]