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Die Wohnungsbenutzungsregelungen des § 1361b BGB sind bei der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht entsprechend anwendbar. Kein Partner hat daher einen Anspruch auf Zuweisung der Wohnung an sich oder Regelung der Benutzung der Wohnung.
FamRZ 1993, 187 LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 42 [...]