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FG Köln (13 K 521/02) | Datum: 05.09.2002
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Abfindungszahlung als Betriebsausgabe oder verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln ist. Unternehmensgegenstand der mit Vertrag vom 11.12.1980 gegründeten Klägerin ist [...]