Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
BVerwG (11 B 9.96) | Datum: 19.03.1996
1. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Ihre sinngemäß erhobene Rüge, das Oberverwaltungsgericht hätte die Berufung des Klägers nicht ohne mündliche Verhandlung zurückweisen dürfen, greift nicht durch. Nach § 130 a VwGO [...]