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OLG Nürnberg (10 WF 2204/85) | Datum: 01.10.1985
»... Auf die Verurteilung des Bekl. zur Abgabe der eidesstattl. Versicherung ist § 93 ZPO anzuwenden, weil er durch sein Verhalten die Erhebung der Klage nicht veranlaßt und den Klageanspruch sofort anerkannt hat. [...]