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Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Anwesenheit bei Aufnahme des Nachlaßverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht auch im Falle der Aufnahme durch einen Notar gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB und wird dadurch nicht ersetzt.
DRsp I(174)301Nr. 14 ErbPrax Nr. 128/96 FamRZ 1996, 767 NJW 1996, 2312 Rpfleger 1996, 290 [...]