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OLG Stuttgart (8 W 108/04) | Datum: 30.03.2004
I. Die Parteien haben im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vom 29.1.2004 einen Vergleich geschlossen mit folgendem Inhalt: 1. 'Zur Erledigung aller gegenseitigen Ansprüche verpflichtet sich der Beklagte, an die [...]