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A. Auch die Erteilung der Genehmigung gem. § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB kann nicht nur durch gesonderten Beschluß, sondern auch im Verbundurteil oder in einer sonstigen Entscheidung über den VA ergehen. Nicht ausreichend ist die bloße Mitwirkung des Gerichts bei der Herbeiführung einer derartigen Vereinbarung. B. Verweisung in den schuldrechtlichen VA bei ungeklärten Fehlzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung: ja
FamRZ 1987, 494 LSK-FamR/Runge, § 1587o BGB LS 27 LSK-FamR/Runge, § 1587o BGB LS 39.8 [...]