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AG Berlin-Charlottenburg (142 F 32.034/90) | Datum: 24.06.1991
b. »Nach der Anl. 1 Kap. III Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 2 § 1 Abs. 1 Satz 2 zum Einigungsvertrag v. 31. 8. 1990 war der Versorgungsausgleich auszusetzen. Voraussetzung hierfür ist aber zunächst, daß zwischen den [...]