Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Frankfurt/Main (4 WF 44/24) | Datum: 08.05.2024
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Festsetzung der Zahlung rückständigen Unterhalts für das am XX.XX.2021 geborene Kind Vorname1 X an das antragstellende Bundesland für den Monat [...]