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FG Köln (3 K 1764/22) | Datum: 20.03.2024
Der Ablehnungsbescheid vom 10.03.2022 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 03.08.2022 werden aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, Erstattungszinsen gemäß § 233a AO aus einem Erstattungsbetrag i.H.v. [...]